Völlige Fehlalarm? MSCI verschiebt vorübergehend die Streichung von DAT, aber das Spiel geht weiter

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Verfasser: KarenZ, Foresight News

Am 6. Januar brachte eine Mitteilung des Index-Giganten MSCI (MSCI Inc.) einen Hoffnungsschimmer für die tief im Schatten stehende Digital-Asset-Reservegesellschaft (DAT): Im Index-Review im Februar 2026 wird MSCI vorerst keine Maßnahmen ergreifen, um die Entfernung aus dem Global Investable Market Index (GIMI) umzusetzen.

Das bedeutet, dass Unternehmen, die aufgrund großer Bestände an Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten auf der Beobachtungsliste stehen, vorerst ihre Plätze im MSCI-Index behalten.

Gleichzeitig kündigte MSCI eine Reihe von Beschränkungen an und plant, eine umfassendere Konsultation für alle „nicht-operativen Unternehmen“ durchzuführen, um die Behandlung nicht-operativer Unternehmen im Index vollständig zu überprüfen. MSCI definiert „nicht-operative Unternehmen“ als Unternehmen, die digitale Vermögenswerte und andere nicht-operative Vermögenswerte als Kerngeschäft (und nicht zu Investitionszwecken) halten.

Diese Entscheidung spiegelt die Vorsicht und Kompromissbereitschaft des traditionellen Finanzsystems bei der Akzeptanz digitaler Vermögenswerte wider. Es ist kein einfacher „Kompromiss“, sondern eine rationale Wahl nach Anerkennung der Komplexität der Problematik.

Vierte Paradoxien und Rückzug der Position

Zurückblickend auf den Ursprung dieses Spiels, schlug MSCI im Oktober 2025 eine Vorschlag vor, Unternehmen mit einem digitalen Vermögenswertanteil von 50 % oder mehr am Gesamtvermögen aus dem globalen investierbaren Marktindex auszuschließen. Die Kernlogik schien vernünftig – um die Ausrichtung des Index auf die „Leistung operativer Unternehmen“ zu wahren, werden DATCOs, die Eigenschaften nahe an Investmentfonds aufweisen, ausgeschlossen. In der Praxis führt dies jedoch zu vier Paradoxien.

Standardmäßige Willkür. Strategy kritisierte in einem offenen Brief an MSCI scharf, dass Ölkonzerne, REITs und andere Unternehmen ebenfalls stark auf eine einzelne Asset-Kategorie konzentriert sind, aber nicht besonderen Beschränkungen unterliegen. Die Beschränkung nur für digitale Vermögenswerte sei ein Doppelstandard.

Unpraktikabilität der Umsetzung. Die starken Preisschwankungen digitaler Vermögenswerte könnten dazu führen, dass Unternehmen aufgrund von Wertänderungen wiederholt in und aus dem Index ein- und austreten. Zudem könnten Unterschiede in den Rechnungslegungsstandards zu Marktchaos und unfairer Behandlung führen.

Grenzüberschreitende Haltung. Als Indexanbieter sollte MSCI neutral bleiben, doch der Vorschlag ist im Wesentlichen eine subjektive Ablehnung des Werts digitaler Vermögenswerte.

Widerspruch zur US-Digital-Asset-Strategie.

Die Veränderung der MSCI-Position ist im Wesentlichen das Ergebnis eines gemeinsamen Zusammenspiels von Unternehmensverteidigung, Marktzwängen und Branchentrends. Unternehmen wie Strategy, die DAT vertreten, akzeptieren die Entscheidung nicht passiv, sondern fordern MSCI aktiv auf, den Vorschlag zurückzuziehen, etwa durch offene Briefe oder gemeinsame Initiativen. Diese Verteidigung trifft die Schwachstellen des Vorschlags genau und lässt MSCI erkennen, dass eine einfache Entfernung die zunehmende Integration digitaler Vermögenswerte in die Bilanzen der Unternehmen nicht lösen kann.

Darüber hinaus plant MSCI, eine umfassendere Überprüfung der „nicht-operativen Unternehmen“ durchzuführen, was im Kern die zentrale Herausforderung der modernen Unternehmensklassifikation berührt: Im Zeitalter der digitalen Wirtschaft verschwimmen die Grenzen vieler Geschäftsmodelle.

Welche Beschränkungen gibt es?

Ein leicht übersehener, aber äußerst wichtiger Punkt in der Mitteilung ist, dass MSCI keine Anpassungen auf Basis von „Free Float (NOS)“, „Faktor für ausländische Investitionen (FIF)“ oder „Inländischer Faktor (DIF)“ vornehmen wird.

Außerdem wird MSCI alle „Größenklassifikations-Migrationen“ dieser Unternehmen vorübergehend aussetzen. Das bedeutet, dass selbst bei Erreichen der Marktkapitalisierung für Large-Caps die Unternehmen vorerst in ihrer aktuellen Kategorie verbleiben. Zudem werden keine neuen Unternehmen dieser Art vorerst in den Index aufgenommen.

Man erkennt, dass MSCI weiterhin vorsichtig agiert. Durch „Wegfrierung der Gewichtserhöhungen“ und „Aussetzung der Größenmigration“ wird die Einflussnahme dieser Unternehmen im Index effektiv eingeschränkt. Gleichzeitig gewinnt MSCI Zeit, um eine einheitliche Regelung für alle „investitionsähnlichen Unternehmen“ zu entwickeln.

Auswirkungen?

Kurzfristig wird die Liquiditätskrise bei Einzelwerten wie MicroStrategy vorerst gelöst, was das Risiko eines massiven Rückzugs passiver Gelder mindert.

Langfristig ist dies jedoch keine dauerhafte Ausnahmeregelung. MSCI kündigte an, eine breitere Konsultation durchzuführen und neue Standards auf Basis von Finanzberichten zu entwickeln. Das bedeutet, dass eine strengere, systematischere Filterregelung in Arbeit ist.

Aus Sicht der langfristigen Branchenentwicklung markiert dieses Ereignis den Eintritt in eine tiefere Phase der Integration digitaler Vermögenswerte in das traditionelle Finanzsystem. Mit zunehmender Verbreitung digitaler Vermögenswerte in den Bilanzen der Unternehmen steht für Index-Organisationen nicht mehr die Frage „ob“ sondern „wie“ eine wissenschaftliche Klassifizierung erfolgen soll. MSCI könnte mit seinen Bemühungen die Entwicklung einheitlicher Standards in der Branche weiter vorantreiben.

Das endgültige Ergebnis dieses Spiels wird die Grenzen der Unternehmensvermögensallokation und die zugrunde liegende Logik der Index-Erstellung neu definieren.

In diesem Prozess sind umfassende Marktberatung und transparente Regeloffenlegung entscheidend. Wie man den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert digitaler Vermögenswerte für Unternehmen quantifiziert, wie man die Balance zwischen Innovation, Inklusion und Risikokontrolle findet – all das sind zentrale Voraussetzungen, um digitale Vermögenswerte wirklich in das traditionelle Finanzsystem zu integrieren und eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen.

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