SEC-Mitteilung: Vier digitale Vermögenswerte von Wertpapiergesetzgebung befreit! Ende der zehnjährigen kryptografischen Regulierungsunsicherheit

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Amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) Vorsitzender Paul Atkins kündigte heute (18.) an, dass vier Asset-Kategorien – „digitale Waren, digitale Sammlerstücke, digitale Werkzeuge und stabile Zahlungs-Token“ – ausdrücklich vom Bereich der Wertpapiere ausgeschlossen werden. Dieser Schritt beendet offiziell die mehr als zehn Jahre andauernde regulatorische Unklarheit im Kryptowährungsmarkt und markiert, dass zukünftige Krypto-Assets nicht mehr von der SEC reguliert werden, was der Branche erheblichen Entwicklungsspielraum eröffnet.

Unsere Interpretation von Krypto-Assets – basierend auf geltendem Recht und unter Berücksichtigung umfangreicher öffentlicher Rückmeldungen – erkennt an, was die vorherige Regierung ablehnte zu akzeptieren…

Die meisten Krypto-Assets sind keine Wertpapiere. pic.twitter.com/fbHan0vmmb

— Paul Atkins (@SECPaulSAtkins) 17. März 2026

SEC beendet zehn Jahre regulatorische Unklarheit

In seiner Rede erklärte Atkins, dass die SEC in den letzten zehn Jahren bei der Klassifizierung von Krypto-Assets an Klarheit gefehlt habe. Nun hat die SEC offiziell einen neuen „Token-Klassifizierungsstandard und eine Auslegung von Investitionsverträgen“ eingeführt. Dieser neue Rahmen basiert auf geltendem Recht und berücksichtigt umfangreiches öffentliches Feedback. Er soll für eine klare regulatorische Umgebung in Bezug auf Kapitalbildung und Innovation in den USA sorgen.

Vier Asset-Kategorien sind von Wertpapiergesetzen ausgenommen

Laut der neuesten Interpretation der SEC sind die folgenden vier Arten von Krypto-Assets ausdrücklich von der Definition der Wertpapiere ausgenommen:

Digitale Waren (Digital commodities) – BTC, ETH, SOL und andere Kryptowährungen

Digitale Sammlerstücke (Digital collectibles) – NFTs, Web3-Spielassets

Digitale Werkzeuge (Digital tools) – ENS-Domains (Ethereum Name Service) und Utility Credentials

Zahlungsstabile Token, die den Bestimmungen des „Genius Act“ entsprechen

Dies bedeutet, dass die Entwicklung, Ausgabe und der Handel dieser Assets künftig nicht mehr den Bundeswertpapiergesetzen unterliegen, was die Compliance erheblich erleichtert.

Regulierte Krypto-Assets: Tokenisierte Aktien, Anleihen und Fonds

Nach der Festlegung dieser vier Ausnahmekategorien klärte Atkins weiter, dass nur noch eine Art von Krypto-Asset weiterhin strengen Wertpapiergesetzen unterliegt, nämlich sogenannte „Digitale Wertpapiere“ (Digital securities). Diese Assets sind durch Blockchain-Technologie mit „Real World Assets“ (RWA) wie US-Staatsanleihen, Aktien, Anleihen und Fonds verbunden und werden tokenisiert. Da die zugrunde liegenden Vermögenswerte weiterhin Wertpapiere sind, müssen ihre Ausgabe und der Handel strikt den traditionellen Wertpapiergesetzen entsprechen.

SEC ist nicht mehr die „All-Things-Securities-Kommission“

Am Ende seiner Rede betonte Atkins, dass diese Asset-Klassifizierungsstrategie die SEC in ihre Kernaufgaben und gesetzlichen Befugnisse zurückführen werde, nämlich den Schutz der Investoren bei „Wertpapiertransaktionen“. Er fügte humorvoll und bestimmt hinzu: „Wir sind nicht mehr die ‚All-Things-Securities-Kommission‘ (Securities and Everything Commission).“ Diese Erklärung setzt klare Grenzen für die Regulierung von Krypto-Assets und eröffnet der Markt gleichzeitig neue Entwicklungsmöglichkeiten.

(US-SEC erlaubt Broker, stabile Token mit 2 % Rabatt in Kapital zu berücksichtigen, fördert Tokenisierung und Krypto-Geschäfte)

Dieser Artikel: SEC kündigt an, dass vier digitale Asset-Kategorien von Wertpapiergesetzen ausgenommen sind! Beendet zehn Jahre kryptowährungsbezogener regulatorischer Unklarheit. Ursprünglich veröffentlicht bei Chain News ABMedia.

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